Der Aufbau der Landeskirche

Landeskirche:
Zur Landessynode gehören 80 Synodale. Sie beschließen die Gesetze der Landeskirche, wählen den Landesbischof und den Landeskirchenrat. Der Landesbischof leitet das Kollegium des Oberkirchenrates. Die Oberkirchenräte sind Leiter der Fachreferate für Personal; Geschäftsleitung/Finanzen; Recht, Bau und Liegenschaften; Diakonie; Verkündigung, Gemeinde und Gesellschaft; Erziehung und Bildung.
Kirchenkreis:
Die Kirchenbezirke in Nord-, Mittel- und Südbaden sind jeweils zu einem Kirchenkreis verbunden. Ein Prälat oder eine Prälatin nimmt die Beratung der Gemeinden und ihrer Mitarbeiter wahr.
Kirchenbezirk:
Die Gemeinden sind zu unterschiedlich großen Kirchenbezirken zusammengeschlossen. Jeder der 30 Kirchenbezirke wird von einem Dekan oder einer Dekanin geleitet. Die Bezirkssynode wählt den Dekan oder die Dekanin und beschließt den Haushaltsplan des Kirchenbezirks. Ein Schuldekan übernimmt die mit dem Religionsunterricht zusammenhängenden Aufgaben.
Pfarr-/Kirchengemeinde:
Die 570 Kirchengemeinden umfassen je eine oder mehrere Pfarrgemeinden. Der Ältestenkreis und die Kirchengemeinderäte wirken bei der Besetzung der Pfarrstellen mit und verwalten das Gemeindevermögen. Zu den Aufgaben der Gemeindepfarrer oder -pfarrerinnen gehören Predigt, Seelsorge, Taufe und Abendmahl, kirchliche Trauungen sowie Beerdigungen.