Patientenverfügung

Viele Menschen vertrauen darauf, dass die Angehörigen schon richtig für sie entscheiden. Doch dafür muss man mit ihnen gesprochen haben: Was brauche ich, was möchte ich auf keinen Fall, wie stelle ich mir ein gutes Sterben vor? Andere sagen: Die Ärzte werden schon wissen, was sie tun sollen. Nur: Wieso soll ein Arzt besser als ich selbst wissen, was ich möchte? Es ist leider so: Selbstbestimmung macht Mühe. Man muss sich seiner Endlichkeit stellen. Und darüber reden - mit Angehörigen, Freunden, Ärzten. Das ist die beste Form der Vorsorge.
Wenn man dann weiß, was man will und was nicht, kann man diesen Willen in einer Patientenverfügung niederlegen. Die ist jedoch nur dann rechtlich verbindlich, wenn der Arzt daraus den Willen des Patienten eindeutig entnehmen kann und sicher ist, dass der Patient seinen Willen nicht geändert hat. Da eine Vorausverfügung aber nie jede mögliche medizinische Situation umfassen kann, sollte man auch aufschreiben, welche Erfahrungen man mit Krankheit, Schmerzen, Einschränkungen gemacht hat, auch mit dem Sterben von anderen, was einem das Leben lebenswert macht et cetera. So gibt man ein Ziel vor, überlässt es aber den Ärzten, welchen Weg sie dazu wählen.
Es gibt über 100 vorformulierte Patientenverfügungen. chrismon stellt drei davon vor, die alle auch eine Vorsorgevollmacht enthalten.
Mit der Christlichen Patientenverfügung der Kirchen verfügt man die Einstellung lebensverlängernder Maßnahmen nur für die Phase, da das Sterben bereits begonnen hat. Zu bestellen bei:
Kirchenamt der EKD Herrenhäuser Straße 12 30419 Hannover oder abzurufen im Internet: www.ekd.de/patientenverfuegung
In der Patientenverfügung des bayerischen Justizministeriums kann man ankreuzen, ob die Patientenverfügung beispielsweise auch schon bei anhaltendem Koma oder bei fortgeschrittener Demenzerkrankung gelten soll und welche lebenserhaltenden Maßnahmen man dann nicht möchte, etwa eine Wiederbelebung. Innerhalb Bayerns kann die Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit und Alter" gegen Übersendung eines mit 1,44 Euro frankierten DIN-A4-Rückumschlags bestellt werden bei:
Bayerisches Staatsministerium der Justiz Pressestelle Prielmayerstraße 7 80335 München. Alle anderen müssen sie aus dem Internet herunterladen: www2.justiz.bayern.de/_broschueren/uebersicht.htm
Wer erst herausfinden will, was ihm wohl wichtig sein könnte in lebensbedrohlichen Situationen, der besorgt sich im Buchhandel das Arbeitsheft von Rita Kielstein vom Klinikum Magdeburg und Hans-Martin Sass vom Zentrum für Medizinische Ethik in Bochum:
"Die persönliche Patientenverfügung Ein Arbeitsbuch zur Vorbereitung mit Bausteinen und Modellen" LIT-Verlag 10,90 Euro
Darin kann man Patientengeschichten entsprechend eigenen Werten, Wünschen und Ängsten umschreiben. So kann man überlegen, ob man lieber gar keine Schmerzen haben will, auch wenn dadurch die Wachheit eingeschränkt würde, oder ob es so wichtige Ereignisse geben könnte, dass man eine belastende Behandlung doch noch bis dahin würde fortsetzen wollen.