Jeder Getaufte ist eingeladen

Gemäß einem Beschluss der Landessynode dürfen in Baden künftig Kinder am Abendmahl teilnehmen. Eine entsprechende Regelung gibt es bislang nur noch in der württembergischen Kirche

Abendmahl mit Kindern
Kinder dürfen in der badischen Landeskirche künftig grundsätzlich am Abendmahl teilnehmen. Die Landessynode beschloss zum Abschluss ihrer Sitzung in Bad Herrenalb, dass jeder, der "getauft ist, zur Feier des Heiligen Abendmahls eingeladen" sei. Eine ähnlich weit gehende Regelung gibt es innerhalb der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) nur noch in Württemberg.
Bisher war die Teilnahme am Abendmahl erst nach der Konfirmation gestattet. Ausnahmen mussten von den Ältestenkreisen der jeweiligen Kirchengemeinden genehmigt werden. Die Synode begründete ihre Entscheidung unter anderem damit, dass sich Kinder "angemessener und vertiefter auf das Abendmahl vorbereiten lassen als jugendliche im Konfirmandenalter". Kinder sollten jedoch vor der Teilnahme am Abendmahl ihrem Alter gemäß darauf vorbereitet werden. Die Vorbereitung solle Kinder erkennen lassen, dass sie von
Christus eingeladen sind und dass er im Abendmahl zu ihnen kommt. Diese Vorbereitung könne im Kinder-, im Familien- und im Abendmahlsgottesdienst selbst erfolgen, aber auch durch besonderen Unterricht, auf Familienfreizeiten, Kinderbibelwochen und ähnlichen Veranstaltungen oder durch die Eltern und Paten selbst.
Die Synode beschloss ferner, dass der Oberkirchenrat zur Aufnahme des Beschlusses eine vorläufige Arbeitshilfe an alle Ältestenkreise verschicken soll. Diese sollten so die Möglichkeit bekommen, praktische Fragen der Teilnahme von Kindern am Abendmahl und zu deren Vorbereitung zu stellen. Mit nur einer Stimme Mehrheit entschied das Kirchenparlament, dass diese Arbeitshilfe sich Erfahrungen anderer Kirchen, insbesondere der römisch-katholischen Kirche mit der Vorbereitung ihrer Erstkommunikanten, zu Nutze machen soll.