Abendmahl mit Kindern

Schon 1971 hat die Landessynode eine Ausnahmeregelung beschlossen für die Teilnahme von Kindern am Abendmahl. Damals hatten die Ältestenkreise zu entscheiden. 1977 kam ein Entschluss der VELKD-Synode dazu: Kinder werden zum Abendmahl zugelassen mit zwei Einschränkungen: Rücksicht und Behutsamkeit im Blick auf Traditionen und Unterweisung der Kinder. Aber das Abendmahl mit Kindern wurde grundsätzlich befürwortet und zur Erprobung in den Gemeinden freigegeben.
Wichtig ist in jedem Fall die Vorbereitung der Kinder, unabhängig von ihrem Alter. Ausgangspunkt ist die Taufe als ausschließliches Handeln Gottes, das unserer Antwort bedarf. Insofern gehören Taufe und Glauben zusammen. Und es gilt auch: Im Abendmahl wird letztendlich nichts anderes geschenkt als in der Taufe. Bei der Unterweisung der Kinder kommt es darauf an, diese nicht kognitiv vorzunehmen, sondern mit Erfahrungen und Einübung zu verbinden. "Soll der Abendmahlsgang zu einer regelmäßigen Übung werden, so muss er beizeiten eingeübt werden", so heißt es im Bericht des Hauptausschusses. Auch die Lebensordnung der EKU und der Arnoldshainer Konferenz stellt fest: "Weil getaufte Kinder Glieder der Gemeinde sind, steht ihrer Teilnahme am Abendmahl grundsätzlich nichts im Wege." Deutlich wurde in der Debatte im Plenum, dass aus dieser neuen Regelung auch weitere Überlegungen zur Praxis des Konfirmandenunterrichts und der Konfirmation fällig werden.
Beschlossen wurde von der Synode folgendes: Wer getauft ist, ist zur Feier des heiligen Abendmahls eingeladen. Kinder sollen ihrem Alter gemäß darauf vorbereitet sein. Die Vorbereitung soll Kinder erkennen lassen, dass sie von Christus eingeladen sind und dass er im Abendmahl zu ihnen kommt. Diese Vorbereitung kann im Kindergottesdienst, im Familiengottesdienst und im Abendmahlsgottesdienst selbst erfolgen, aber auch durch besonderen Unterricht, auf Familienfreizeiten, Kinderbibelwochen und ähnlichen Veranstaltungen oder durch die Eltern und Paten selbst. Damit wird auch die Regelung von 1971 wieder aufgehoben. Zur Aufnahme dieses Beschluss soll eine Arbeitshilfe erarbeitet und an die Ältestenkreise verschickt werden. Diese Arbeitshilfe sollte sich die Erfahrungen anderer Kirchen, insbesondere der römisch-katholischen Kirche mit ihrer Vorbereitung der Erstkommunion zu Nutzen machen. Die Ältestenkreise sollen die Möglichkeit bekommen, praktische Fragen der Teilnahme von Kindern am Abendmahl zu deren Vorbereitung zu stellen. Insofern sollen die Voten der Ältesten in die Handreichung eingearbeitet werden. Auch wird der Evangelische Oberkirchenrat gebeten im Religionsunterricht der Grundschule darauf hinzuwirken, dass das Thema Taufe und Abendmahl aufgenommen wird. Auch dazu werden Unterrichtsentwürfe zur Verfügung gestellt.
nachzulesen unter Synode aktuell -> Abschlussbericht (Stand Oktober 2001) auf www.ekiba.de