Auflegung der Wahlvorschlagsliste |
Der Gemeindewahlausschuss gibt bekannt: Für die Wahl der Kirchengemeinderätinnen und -räte (4.11. - 11.11.2007) unserer Gemeinde sind folgende Wahlvorschläge eingegangen: |
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Die Wahlvorschlagsliste sowie die vom Gemeindeahlausschuss geprüften Wahlvorschläge werden in der Zeit vom 1. - 5. Oktober 2007 beim Evangelischen Pfarramt, Hindenburgstr. 23, 77830 Bühlertal zur Einsichtnahme aufgelegt. |
Gegen die Aufstellung der Vorgeschlagenen kann innerhalb der Auflegungsfrist gemäß §70 Abs. 2 i.V. mit §4 Leitungs- und Wahlgesetz (LWG) jedes im Wählerverzeichnis eingetragene Gemeindeglied beim Gemeindewahlausschuss schriftlich Einspruch einlegen. |
Der Einspruch kann nur darauf gestützt werden, dass (1.) der/die Vorgeschlagene die Voraussetzungen der Wählbarkeit nach §4 LWG nicht erfüllt oder (2.) die formellen Voraussetzungen zur Kandidatur nach §17 Abs. 2 GO nicht erfüllt sind. |
Die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz unserer Landeskirche können im Pfarramt eingesehen werden. |
Bühlertal, den 25. September 2007 gez. Werner Müller, Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses |