Auflegung des Wählerverzeichnisses |
Der Gemeindewahlausschuss gibt bekannt: Das Wählerverzeichnis mit den wahlberechtigten Gemeindegliedern unserer Kirchengemeinde für die Wahl der Kirchengemeinderätinnen und -räte (4.11 - 11.11.2007) liegt im Evangelischen Pfarramt, Hindenburgstr. 23, 77830 Bühlertal in der Zeit vom zu den üblichen Bürozeiten (Di, Mi, Fr, 9-12 Uhr) zur Einsichtnahme auf. Jedes wahlberechtigte Gemeindeglied kann während der Auflegungsfrist prüfen, ob es in die Wählerliste eingetragen ist. Wenn dies nicht der Fall ist, kann die Aufnahme beantragt werden. |
Gegen eine unberechtigte Aufnahme eines Gemeindeglieds in das Wählerverzeichnis kann jedes wahlberechtigte Gemeindeglied innerhalb der Auflegungsfrist beim Gemeindewahlausschuss schriftlich Einspruch einlegen. Der Einspruch ist an den Gemeindewahlausschuss, Ev. Pfarramt, Hindenburgstr. 23, 77830 Bühlertal zu richten. Der Einspruch kann nur damit begründet werden, dass das aufgenommene Gemeindeglied nach den gesetzlichen Bestimmungen nicht wahlberechtigt ist. Bühlertal, den 21. September 2007 gez. Werner Müller, Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses |
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