1. Bekanntmachung zu den Kirchenwahlen

Logo Kirchenwahlen 2007 Liebe Gemeindeglieder,

in der Evangelischen Landeskirche in Baden leiten die Kirchengemeinderätinnen und -räte zusammen mit der Gemeindepfarrerin bzw. dem Gemeindepfarrer die Gemeinde. Die 6-jährige Amtszeit des Ende 2001 gewählten Kirchengemeinderates läuft Ende des Jahres 2007 ab. Daher werden im November dieses Jahres die Kirchenwahlen stattfinden.

Wir bitten Sie herzlich, bei diesen Wahlen mitzuwirken. Die Wahlzeit für die Kirchenwahlen in der Evangelischen Landeskirche in Baden ist von
Sonntag, den 4. November 2007 bis Sonntag, den 11. November 2007

Die Wahlen werden in Form einer "allgemeinen Briefwahl" stattfinden: Jedes wahlberechtigte Mitglied der Gemeinde erhält automatisch die kompletten Wahlunterlagen und kann innerhalb der Wahlzeit per Briefwahl wählen. Dazu werden in den Kirchen, Rathäusern und Ortsverwaltungen sowie in der Hub und im Seniorenzentrum Bühlertal Wahlbriefkästen aufgestellt, in die die Wahlbriefe eingeworfen werden können. Natürlich können die Briefe auch per Post geschickt oder im Pfarramt eingeworfen werden. Ausführliche Informationen zur Wahl erhalten Sie mit Ihren Unterlagen sowie im Gemeindebrief Herbst 2007.
Wählen kann jedes Gemeindeglied, das am Tag der Wahl das 14. Lebensjahr vollendet hat und im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird in der Zeit vom 24. September 2007 bis 1. Oktober 2007 zur Einsichtnahme aufgelegt. Diese Frist wird zu gegebener Zeit nochmals bekannt gegeben.
Aufgrund der Zahl der Gemeindeglieder nach dem Stand vom 1. Januar 2007 sind in unserer Gemeinde nach dem Leitungs- und Wahlgesetz 8 Kirchengemeinderätinnen und -räte zu wählen.
Die wahlberechtigten Gemeindeglieder werden gebeten, Wahlvorschläge für die Wahl der Kirchengemeinderätinnen und -räte einzureichen. Vordrucke für die Wahlvorschläge sind beim Pfarramt erhältlich. Die Wahlvorschläge sind bis spätestens 3. September 2007 beim Gemeindewahlausschuss / Evangelischen Pfarramt (Hindenburgstr. 23, 77830 Bühlertal) einzureichen.
Ein Wahlvorschlag muss von mindestens zehn wahlberechtigten Gemeindegliedern (§ 66 Abs. 1 LWG) unterzeichnet sein. Die Zahl der auf einem Wahlvorschlag vorgeschlagenen Personen ist nicht begrenzt. Nach dem Leitungs- und Wahlgesetz kann als Kandidierender vorgeschlagen werden, wer
1. wahlberechtigt ist (§§ 3, 4 Abs. 1 Nr. 1 LWG),
2. spätestens am Tag der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet hat (und geschäftsfähig ist) (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 LWG),
3. bereit ist, sich regelmäßig am gottesdienstlichen Leben der Gemeinde zu beteiligen, verantwortlich in der Gemeinde mitzuarbeiten und die kirchlichen Ordnungen anzuerkennen (§ 4 Abs. 1 Nr. 3 LWG).
Die Grundordnung und das Leitungs- und Wahlgesetz der Evangelischen Landeskirche in Baden können beim Pfarramt während der allgemeinen Sprechzeiten eingesehen werden.
Mit Ihrer Teilnahme an der Wahl tragen Sie wesentlich dazu bei, in unserer Kirche das Priestertum aller Getauften verantwortlich mitzugestalten. Dafür danken wir Ihnen schon jetzt herzlich.
Bühlertal, den 13. Juli 2007
gez. Werner Müller, Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses