Rat der EKD für gesetzliche Regelung der Patientenverfügungen

Der Rat der EKD hat sich für eine gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen ausgesprochen. Patienten, Ärzte und Angehörige bräuchten mehr Rechtssicherheit am Lebensende, heißt es in den Eckpunkten des EKD-Rates zu Patientenverfügungen, die den Bundestagsabgeordneten zugesandt worden sind. Der Rat spricht sich dagegen aus, die Reichweite von Patientenverfügungen allein auf die Sterbephase bei Krankheiten zu beschränken, die absehbar zum Tode führen. Dies sei eine "problematische Engführung". Patientenverfügungen müssten auch dann beachtet werden, wenn etwa ein Wachkomapatient oder ein alter Mensch im letzten Stadium einer Demenzerkrankung bei zusätzlich auftretenden lebensbedrohlichen Erkrankungen nicht mehr weiterbehandelt werden wolle und dies zuvor eindeutig erklärt habe. Der Rat plädiert auch dafür, Patientenverfügungen durch Vorsorgevollmachten zu ergänzen.
http://www.ekd.de/presse/pm134_2007_eckpunkte_patientenverfuegungen.html
http://www.ekd.de/aktuell_presse/news_2007_07_12_1_patientenverfuegung.html
http://www.ekd.de/patientenverfuegung/44664.html
aus EKD-Newsletter vom 16. Juli 2007