Kirchenälteste - Ältestenkreis -
Kirchengemeinderat

Die Kirchenältesten bilden mit dem Gemeindepfarrer oder der Gemeindepfarrerin den Ältestenkreis. Die Größe des Ältestenkreises hängt davon ab, wieviele Gemeindemitglieder die Pfarrgemeinde hat.
Mit beratender Stimme gehören diesem Kreis auch in der Gemeinde tätige Pfarrvikare, Pfarrdiakone und hauptamtliche Lehrkräfte im Religionsunterricht an.
Der Ältestenkreis trifft sich in der Regel einmal im Monat. Er berät und entscheidet über geistliche, finanzielle, rechtliche und verwaltungsmäßige Angelegenheiten. Er trägt Verantwortung für Verkündigung, Seelsorge und Diakonie in der Pfarrrgemeinde.
Zur Pfarrgemeinde gehören die Gemeindemitglieder der Pfarrer oder die Pfarrerin und als wichtigstes Gremium der Ältestenkreis. Eine oder mehrere Pfarrgemeinden bilden die Kirchengemeinde. Die Kirchenältesten oder bei mehreren Pfarrgemeinden ein Teil davon sind dann auch Kirchengemeinderäte.